Funk-Fensterkontaktschalter AS-5120 DIBT
Fenster-/Positionsüberwachung für den jeweils zugelassenen Anwendungsfall.
Sicher zum Kaminofen – Lösungen für Abluft, Unterdruck und Verbrennungsluft.
Dunstabzugshauben, Lüftungsanlagen oder andere luftabsaugende Geräte können die Druckverhältnisse im Gebäude beeinflussen. Welche Lösung erforderlich ist, hängt von Feuerstätte, Betriebsweise und Anlage ab.
Fenster-/Positionsüberwachungen können je nach zugelassenem Anwendungsfall sicherstellen, dass ein Abluftgerät nur bei ausreichend geöffnetem Fenster betrieben wird.
Fenster-/Positionsüberwachung für den jeweils zugelassenen Anwendungsfall.
Fenster-/Positionsüberwachung für den jeweils zugelassenen Anwendungsfall.
Fenster-/Positionsüberwachung für den jeweils zugelassenen Anwendungsfall.
Fenster-/Positionsüberwachung für den jeweils zugelassenen Anwendungsfall.
Die Eignung hängt von der konkreten Feuerstätte, Abluftanlage und Zulassung des jeweiligen Systems ab.

Differenzdrucküberwachung für den gemeinsamen Betrieb geeigneter raumluftabhängiger handbeschickter Feuerstätten und Lüftungs-/Abluftanlagen.
Nicht für Pelletöfen.Für Gebäude mit Lüftungs- oder Abluftanlagen können geprüfte raumluftunabhängige Feuerstätten eine geeignete Lösung sein. Je nach Gerät und Prüfgrundlage erfolgt der Nachweis beispielsweise über eine bestehende DIBt-Zulassung oder nach den aktuellen europäischen Produktnormen.
Die Kennzeichnung ersetzt nicht die Prüfung der konkreten Einbausituation. Herstellerangaben und Zulassung der jeweiligen Feuerstätte sind zu beachten.
Finden Sie Ihre typische Situation und sehen Sie direkt, welche Lösung grundsätzlich infrage kommt.

Eine Ablufthaube kann Unterdruck erzeugen und dadurch den sicheren Betrieb der Feuerstätte beeinflussen.
Lösung ansehenDer gleichzeitige Betrieb muss so abgesichert werden, dass kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann.
Fensterkontaktschalter Die Abluftfunktion wird nur freigegeben, wenn das überwachte Fenster das erforderliche Öffnungsmaß erreicht.
Alternativ: Differenzdrucküberwachung Ein für den Anwendungsfall zugelassenes Gerät überwacht die Druckverhältnisse und schaltet die relevante Abluft- oder Lüftungsanlage bei unzulässigem Zustand ab.
Eine raumluftabhängige Feuerstätte bezieht Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum oder Raumluftverbund, während die Ablufthaube Luft nach außen fördert. Das kann die sichere Abgasabführung beeinflussen.
Der gleichzeitige Betrieb wird verhindert, die erforderliche Luftnachströmung über eine überwachte Fensteröffnung sichergestellt oder die Abluftanlage bei unzulässigem Differenzdruck abgeschaltet.
Landesrechtliche Feuerungsverordnung, DIBt-Verwendbarkeitsnachweis der Positions- oder Differenzdrucküberwachung sowie Herstellerunterlagen.
Beim Positionssystem schaltet das Lüftungsgerät ab, wenn das festgelegte Spaltöffnungsmaß nicht eingehalten wird. Welche Lösung zulässig ist, richtet sich nach Feuerstätte, Abluftgerät, Nachweis und Einbausituation.

Feuerstätte und Lüftungssystem müssen als Gesamtsystem betrachtet werden.
Lösung ansehenEine für den gemeinsamen Betrieb geeignete raumluftunabhängige Feuerstätte verwenden oder den sicheren Betrieb durch eine geeignete Überwachung sicherstellen.
Variante A: RLU-geprüfte Feuerstätte Entsprechend ihres Prüf- oder Zulassungsnachweises mit dem vorgesehenen Verbrennungsluftsystem betreiben.
Variante B: Differenzdrucküberwachung Bei einer raumluftabhängigen Feuerstätte die Lüftungsanlage durch ein dafür zugelassenes System überwachen.
Zu- und Abluftströme können sich mit Betriebsstufe, Filterzustand und Anlagenzustand verändern. Deshalb muss der gemeinsame Betrieb als System betrachtet werden.
Eine RLU-geprüfte Feuerstätte kann geeignet sein, wenn ihr konkreter Nachweis die Anwendung abdeckt. Bei RLA-Feuerstätten kommt eine dafür zugelassene Differenzdrucküberwachung infrage.
Landesrechtliche Feuerungsverordnung, konkrete Zulassung oder Prüfgrundlage sowie Herstellerunterlagen von Feuerstätte und Lüftungsanlage.
Es gilt kein pauschaler Druckgrenzwert für jede Kombination.

Eine geprüfte RLU-Feuerstätte ist eine gute Ausgangslage, ersetzt aber nicht die Prüfung der konkreten Installation.
Lösung ansehenEine Feuerstätte verwenden, deren raumluftunabhängiger Betrieb für die vorgesehene Anwendung eindeutig nachgewiesen ist.
Ein Außenluftanschluss allein weist keinen raumluftunabhängigen Betrieb nach. Entscheidend ist die dokumentierte Prüfung oder Zulassung der konkreten Feuerstätte.
Je nach Produkt kann der Nachweis über eine bestehende DIBt-Zulassung oder über DIN EN 16510 / Typ CA geführt werden, sofern dies für das Modell dokumentiert ist.
Konkreter Prüfbericht oder Zulassungsnachweis, deklarierte Prüfgrundlage und Herstellerunterlagen des Ofens.
Der Nachweis des konkreten Ofens bestimmt die zulässigen Betriebsbedingungen; eine Prüfgrundlage wird nicht aus einem Außenluftstutzen abgeleitet.

Bei Pelletöfen gelten eigene Geräte- und Zulassungsvoraussetzungen.
Lösung ansehenEine eindeutig RLU-geprüfte Pelletfeuerstätte oder eine ausdrücklich für das konkrete Modell zugelassene Sicherheitseinrichtung verwenden.
Pelletfeuerstätten können raumluftabhängig oder raumluftunabhängig ausgeführt sein und dürfen nicht pauschal mit Scheitholzöfen gleichgesetzt werden.
Maßgeblich sind die konkrete Geräteprüfung und der zugelassene Anwendungsbereich einer möglichen Sicherheitseinrichtung.
Hersteller-, Prüf- und Zulassungsunterlagen der konkreten Pelletfeuerstätte und der vorgesehenen Sicherheitseinrichtung.
Pellet bedeutet nicht automatisch RLU. Der LEDA LUC-2 ist für Pelletöfen ausdrücklich keine Lösung.

Bei Gas- und Ölfeuerstätten gelten zusätzliche technische Regelwerke und gerätespezifische Anforderungen.
Lösung ansehenZuerst die Bauart bestimmen. Bei raumluftabhängigem Betrieb muss die Wechselwirkung mit der Abluftanlage technisch abgesichert werden.
Gas Geräteart, Verbrennungsluftversorgung und Abluftbetrieb prüfen; DVGW-TRGI beachten.
Öl Geräteart, Verbrennungsluft, Abgasführung und Abluftbetrieb prüfen; einschlägige technische Regeln für Ölanlagen beachten.
Gas- und Ölfeuerstätten können unterschiedliche Gerätearten, Verbrennungsluftsysteme und Abgasführungen besitzen. Daher ist keine universelle Produktempfehlung möglich.
Je nach Geräteart reicht sie von raumluftunabhängiger Betriebsweise bis zu einer geeigneten Verriegelungs- oder Überwachungslösung.
Bei Gas insbesondere DVGW-TRGI; bei Öl die einschlägigen technischen Regeln für Ölanlagen; zusätzlich die jeweilige Feuerungsverordnung und Herstellerunterlagen.
Fensterkontakt oder Differenzdrucküberwachung werden ohne Prüfung der konkreten Geräteart nicht pauschal empfohlen.

Bei mehreren Feuerstätten muss immer die Gesamtsituation betrachtet werden.
Lösung ansehenDen gesamten Raumluftverbund und alle gleichzeitig möglichen Betriebszustände betrachten und die Sicherheitseinrichtung darauf abstimmen.
Typischer Lösungsweg: zentrale Überwachung oder Verriegelung der relevanten Anlagen, abgestimmt auf die Gesamtsituation.
Bei lufttechnisch verbundenen Räumen und Anlagen kann eine Sicherheitseinrichtung nicht nur nach einem einzelnen Gerät beurteilt werden.
Aufstellräume, Raumluftverbund, Feuerstätten, gleichzeitig betriebene Abluftgeräte, Lüftungszustände und Abgasführung gemeinsam erfassen und absichern.
Landesrechtliche Feuerungsverordnung, Nachweise der eingesetzten Sicherheitseinrichtungen sowie Hersteller- und Prüfunterlagen aller beteiligten Anlagen.
Die Gesamtsituation ist maßgeblich; daraus folgt keine pauschale Freigabe eines Einzelprodukts.
Für eine belastbare Beurteilung sind die konkrete Feuerstätte, Geräteunterlagen und die vorhandene Lüftungs- oder Abluftanlage zu berücksichtigen.
Bei einer Abluft-Dunstabzugshaube wird Luft aus dem Gebäude nach außen gefördert. Dadurch kann im Gebäude Unterdruck entstehen.
Dieser Unterdruck kann problematisch werden, wenn gleichzeitig eine raumluftabhängige Feuerstätte betrieben wird.
Typische Abluftgeräte sind zum Beispiel:
Bei einer Umluft-Dunstabzugshaube wird die angesaugte Luft dagegen über Filter gereinigt und wieder in den Raum zurückgeführt.
Dadurch entsteht durch die Haube selbst in der Regel kein vergleichbarer Luftabtransport nach außen.
Wichtig: Auch wenn die Dunstabzugshaube im Umluftbetrieb arbeitet, können gleichzeitig andere luftabsaugende Anlagen im Gebäude vorhanden sein. Deshalb ist immer die gesamte Lüftungs- und Abluftsituation zu betrachten.
Raumluftabhängige Feuerstätten entnehmen ihre Verbrennungsluft ganz oder teilweise aus dem Aufstellraum oder aus dem Luftverbund des Gebäudes. Raumluftabsaugende Anlagen wie Dunstabzugshauben, Lüftungsanlagen oder Abluftgeräte können dann die Druckverhältnisse beeinflussen.
Bei raumluftunabhängigen Feuerstätten wird die erforderliche Verbrennungsluft über eine entsprechend dichte Leitung direkt von außen oder über ein dafür vorgesehenes Luft-Abgas-System zugeführt. Zusätzlich muss die Feuerstätte für diese Betriebsweise geeignet beziehungsweise geprüft sein.
Wichtig: Ein vorhandener Anschluss für externe Verbrennungsluft bedeutet nicht automatisch, dass die Feuerstätte als raumluftunabhängig betrieben werden darf.
Entscheidend sind:
Bei unklarer Betriebsweise sollte die Feuerstätte nicht allein anhand eines vorhandenen Außenluftstutzens als „raumluftunabhängig“ eingeordnet werden.
Für eine belastbare Beurteilung sind die konkrete Feuerstätte, Geräteunterlagen und die vorhandene Lüftungs- oder Abluftanlage zu berücksichtigen.
Ein Fensterkontakt- beziehungsweise Positionsüberwachungssystem überwacht, ob ein bestimmtes Fenster ausreichend geöffnet ist. Wird das vorgesehene Öffnungs- oder Spaltmaß nicht eingehalten, darf das angeschlossene Abluftgerät nicht betrieben werden beziehungsweise wird abgeschaltet.
Eine Differenzdrucküberwachung arbeitet anders. Sie misst die tatsächlichen Druckverhältnisse, zum Beispiel zwischen Aufstellraum und Außenluft oder – je nach zugelassenem System – zwischen Aufstellraum und Abgasweg.
Wird der für das jeweilige System festgelegte Grenzwert überschritten, wird das relevante Lüftungs- oder Abluftgerät abgeschaltet.
Welche Lösung geeignet ist, hängt unter anderem ab von:
Wichtig: Nicht jeder Fensterkontaktschalter und nicht jeder Differenzdruckwächter ist automatisch für jede Anlage geeignet. Die konkrete Zulassung beziehungsweise Bauartgenehmigung ist zu beachten.
Bei Feuerstätten und Sicherheitseinrichtungen werden häufig Druckwerte in Pascal genannt. Diese Werte beschreiben, welcher Differenzdruck unter den jeweiligen Prüf- und Betriebsbedingungen zulässig ist.
Wichtig ist: Es gibt keinen einzigen pauschalen Grenzwert, der für jede Feuerstätte und jede Anlage gleichermaßen gilt.
Je nach folgenden Faktoren können unterschiedliche Grenzwerte und Bedingungen gelten:
Daher darf zum Beispiel die Aussage „Bis 4 Pa ist immer alles in Ordnung“ nicht pauschal verwendet werden.
Ebenso bedeutet ein in einer Zulassung genannter höherer Wert nicht automatisch, dass dieser auf andere Feuerstätten übertragen werden darf. Der zulässige Wert muss immer aus den Unterlagen der konkret verwendeten Feuerstätte beziehungsweise Sicherheitseinrichtung abgeleitet werden.
Viele klassische Kaminöfen für Scheitholz arbeiten raumluftabhängig. Sie benötigen Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum beziehungsweise aus dem Luftverbund des Gebäudes.
Werden gleichzeitig raumluftabsaugende Anlagen betrieben, darf die Betriebssicherheit der Feuerstätte dadurch nicht beeinträchtigt werden. Dazu gehören zum Beispiel:
Je nach konkreter Situation können unterschiedliche Sicherheitslösungen infrage kommen:
Wichtig: Ein Anschluss für externe Verbrennungsluft macht einen Scheitholzofen nicht automatisch zu einer raumluftunabhängigen Feuerstätte.
Maßgebend sind die Herstellerunterlagen und die für das konkrete Modell vorgesehene Betriebsweise.
Bei Pelletöfen darf nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass sie wegen ihrer geschlossenen Bauweise automatisch raumluftunabhängig betrieben werden können.
Es gibt:
Für raumluftabhängige Pelletöfen gilt grundsätzlich ebenfalls: Raumluftabsaugende Anlagen dürfen die Betriebssicherheit nicht beeinträchtigen.
Bei geprüften raumluftunabhängigen Pelletöfen können besondere technische Randbedingungen gelten. Diese können sich unter anderem beziehen auf:
Wichtig: Grenzwerte aus der Zulassung eines Pelletmodells dürfen nicht auf andere Pelletöfen oder andere Feuerstätten übertragen werden. Deshalb ist immer das konkrete Modell zu prüfen.
Gasfeuerstätten müssen differenziert betrachtet werden. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen:
Raumluftabhängige Gasgeräte entnehmen die Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum oder einem vorgesehenen Verbrennungsluftverbund.
Wird nachträglich eine luftabsaugende Anlage eingebaut, muss geprüft werden, ob die Verbrennungsluftversorgung und der sichere Abgasabzug weiterhin gewährleistet sind. Das betrifft zum Beispiel Abluft-Dunstabzugshauben, Badlüfter, Abluft-Klimageräte und sonstige Abluftanlagen.
Für Gasinstallationen ist zusätzlich die DVGW-TRGI zu beachten. Sie enthält unter anderem Anforderungen an:
Bei bestimmten Gasgerätearten enthält auch die Feuerungsverordnung zusätzliche Anforderungen. Deshalb darf ein Gasgerät nicht einfach nach denselben Regeln wie ein Kaminofen für Scheitholz beurteilt werden.
Auch neue dichtere Fenster, verschlossene Lüftungsöffnungen, Umbauten am Verbrennungsluftverbund oder neue Abluftgeräte können die ursprüngliche Aufstellsituation verändern.
Ölfeuerstätten können je nach Bauart unterschiedlich mit Verbrennungsluft versorgt werden.
Deshalb muss zunächst geklärt werden:
Bei raumluftabhängigen Ölfeuerstätten gilt ebenfalls, dass raumluftabsaugende Anlagen den sicheren Betrieb nicht beeinträchtigen dürfen.
Zusätzlich sind die für Ölanlagen geltenden technischen Regeln zu berücksichtigen. Eine zentrale Grundlage ist die TRÖl „Technische Regeln Ölanlagen“. Sie behandelt unter anderem:
Bei modernen Ölgeräten mit außenluftgeführter Verbrennungsluft kann die Situation anders zu beurteilen sein als bei älteren raumluftabhängigen Anlagen.
Auch hier gilt: Nicht allein vom Brennstoff auf die Betriebsweise schließen.
Wenn mehrere Feuerstätten innerhalb eines Gebäudes oder einer Nutzungseinheit vorhanden sind, können sich die Anforderungen an Verbrennungsluftversorgung, Luftverbund und Abgasführung verändern.
Mögliche Konstellationen sind zum Beispiel:
Wichtig ist unter anderem:
Eine Sicherheitslösung, die für eine einzelne Feuerstätte geeignet ist, muss nicht automatisch für die gesamte Anlagenkombination ausreichend sein.
Besonders bei mehreren Feuerstätten darf deshalb keine pauschale Freigabe anhand nur eines Gerätes erfolgen.
Zentrale Lüftungsanlagen können die Druckverhältnisse im gesamten Gebäude beeinflussen.
Dabei muss unterschieden werden zwischen:
Bei einer Feuerstätte ist deshalb nicht nur der normale Betrieb der Lüftungsanlage zu betrachten. Je nach Anlage können auch Anfahrzustände, Filterverschmutzung, Störungen, unterschiedliche Ventilatorstufen, Wartungszustand und Druckverhältnisse zwischen einzelnen Räumen relevant sein.
Bei raumluftabhängigen Feuerstätten muss sichergestellt sein, dass die Lüftungsanlage den sicheren Betrieb nicht beeinträchtigt.
Mögliche Lösungen können je nach Anlage sein:
Wichtig: Nicht jede zentrale Lüftungsanlage und nicht jede Feuerstätte kann nach demselben Schema bewertet werden.
Zusätzlich sind die Vorgaben des Lüftungsanlagenherstellers und der Feuerstätte zu berücksichtigen.
Landesspezifische Anforderungen
Vorgaben der konkreten Feuerstätte
Zulassungen und Bauartgenehmigungen
Technische Regeln für Gas- und Ölanlagen
Für eine technische Prüfung werden Hersteller, Modell, Feuerstättenart sowie Angaben zur Lüftungs- oder Abluftanlage benötigt.
Das hängt von Feuerstätte, Betriebsweise und Dunstabzug ab. Bei Abluftbetrieb muss die gemeinsame Nutzung anhand der konkreten Anlage beurteilt werden.
Auch bei Pelletöfen sind Gerätebauart, Verbrennungsluftversorgung und Herstellerangaben maßgeblich.
Nein. Ob und welche Sicherheitseinrichtung erforderlich ist, ergibt sich aus der konkreten Geräte- und Anlagenkombination.
Ein Außenluftanschluss allein weist keinen raumluftunabhängigen Betrieb nach. Entscheidend sind die geprüfte Bauart und Herstellerunterlagen.
Die Betriebszustände der Lüftung und Feuerstätte sowie die Luftbilanz des Gebäudes müssen gemeinsam betrachtet werden.
Gas- und Ölfeuerstätten müssen nach ihren eigenen technischen Regeln und Herstellerangaben beurteilt werden; Aussagen für Holzfeuerstätten sind nicht pauschal übertragbar.